Verband allein erziehender Mütter und Väter e. V.
19.03.2015 • 16.00 – 18.00 UhrSeit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
Kennen Sie die rechtlichen Folgen Ihrer Eheschließung? Lassen Sie sich beraten, damit Sie für Ihre gemeinsame Lebensplanung die richtigen Weichen stellen können. Die Schließung eines Ehevertrages kann Streit vermeiden und Sicherheit bieten.
Bei einer Trennung und einer anschließenden Scheidung ergibt sich eine Vielzahl von familiären Konflikten, die die Beteiligten nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Belastungen aussetzen.
Primäres Ziel einer auf Familienrecht spezialisierten Anwältin sollte es sein, außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können Kosten gespart, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und die betroffenen Kinder aus dem Konflikt herausgehalten werden.
Sollten sich gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie professionell, engagiert und erfahren vor allen Familiengerichten Deutschlands in allen Gebieten des Familienrechts sowohl vor den Amts- als auch vor den Oberlandesgerichten.
Viele Dokumente muss Ihr Ehepartner auf Anforderung herausgeben, einige verschwinden aber oder werden zufällig zerstört. Es kann deshalb sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen zu sichern und bei zuverlässigen Menschen zwischenzulagern. Einige Dokumente erleichtern es, Ihre Ansprüche zu berechnen und zu sichern bzw. schnell einen vorläufigen Unterhalt durchzusetzen. Deshalb hier eine Liste der Unterlagen, die Sie sammeln sollten, wenn dies gefahrlos möglich ist.
Seit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
„Scheiden tut weh“! Betroffenen, die sich gerade in einer Trennungs-/Scheidungssituation befinden, möchte ich mit meinem Vortrag über die rechtlichen ... [weiter lesen]
Regelung bei Uneinigkeit von Elternteilen bei Standardimpfungen.... [weiter lesen]
Erhöhung des Selbstbehaltes für Unterhaltspflichtige seit dem 01.01.2015. Unterhaltszahler müssen nun rund 80 Euro mehr zahlen. Eine Erhöhung des Kind... [weiter lesen]