Verband allein erziehender Mütter und Väter e. V.
19.03.2015 • 16.00 – 18.00 UhrSeit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften finden sich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können hier nur in der gebotenen Kürze dargestellt werden.
Der erste Kontakt zwischen Rechtsanwältin und Mandant findet im Rahmen der Erstberatung statt. Für diese Erstberatung, als auch eine weitergehende, reine Beratungstätigkeit schreibt das Gesetz keine Gebühren vor, sondern der Gesetzgeber erwartet, dass für diese Beratungstätigkeit eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abgeschlossen wird.
Wir bieten für die Erstberatung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand an und berechnen ein Stundenhonorar von EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erstberatung umfasst in der Regel eine Stunde. In dieser Erstberatung machen wir uns mit dem Sachverhalt vertraut, wir beantworten die Fragen des Mandanten und stellen selbst die erforderlichen Fragen, um dann eine erste rechtliche Einschätzung geben zu können.
Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für die Erteilung eines Mandats, besprechen wir mit Ihnen die dafür schriftlich abzuschließende Vergütungsvereinbarung. Diese Vergütungsvereinbarung beruht überwiegend auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsieht. Die Höhe des Gegenstandswertes ergibt sich nach der Höhe der streitgegenständlichen Forderung, aus dem Gesetz, z.B. bei Unterhaltsverfahren der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts, oder nach dem Interesse des Auftragsgebers an der Angelegenheit, wobei hier das Gesetz oftmals Regelwerte vorschlägt.
Selbstverständlich bieten wir auch die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten über einen Stundensatz abzurechnen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts und auch der anfallenden Gerichtskosten aus eigenem Eigenkommen und Vermögen zu zahlen, so kann die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dabei können unsere Mitarbeiter Sie unterstützen.
Je nach Umfang Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages können Teile der entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt sein. Unsere Kanzlei arbeitet mit allen in Deutschland vertretenen Rechtsschutzversicherern vertrauensvoll zusammen. Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen können so schnell und unproblematisch geklärt werden.
Für detailliertere Informationen über anfallende Kosten bitten wir um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
Seit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
Seit 2013 besteht ein umfassendes Beratungsangebot bei der Katholischen Familienbildung Frankfurt Tituscorso 2b, 60439 Frankfurt am Main. Das Angebo... [weiter lesen]
10.12.2015 Pressemitteilung Nr. 23/2015, OLG Düsseldorf - Zum 01.01.2016 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. ... [weiter lesen]
Das OLG Oldenburg hat entscheiden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliege... [weiter lesen]