Verband allein erziehender Mütter und Väter e. V.
21.01.2016 • 16.00 – 18.00 UhrSeit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien, unterstützt von einem speziell ausgebildeten Mediator, in gemeinsamen Gesprächen nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Das Ziel der Mediation ist es, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten entspricht. Es soll nicht wie im Gerichtsverfahren einen Gewinner und einen Verlierer geben.
Ein großer Vorteil der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren ist der deutlich geringere Zeitaufwand, sowie geringere Kosten für das Mediationsverfahren. Rechtsstreitigkeiten können außerdem für die Beteiligten sehr belastend sein und sowohl physische als auch psychische Probleme hervorrufen, durch Mediation lässt sich das vermeiden. Bei einem Gerichtsverfahren gibt es kaum Einflussmöglichkeiten für die Betroffenen, der Richter entscheidet, wie der Konflikt zu lösen ist, bei einer Mediation macht der Mediator den teilnehmenden Parteien keine Lösungsvorschläge, sie haben die Möglichkeit, zusammen an einer gerechten Lösung des Konflikts zu arbeiten und das Problem zu beheben. Des Weiteren gilt die Pflicht zur Vertraulichkeit im Mediationsverfahren und auch der Mediator unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht. Dies kann je nach Art der Streitigkeit von Vorteil sein. Die Erfolgschancen für das Erzielen einer Einigung sind in vielen Fällen sehr gut, weshalb sich der Versuch einer Mediation lohnen kann.
Eine Mediation kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn ihr beide Parteien zustimmen und eine gemeinsame Lösung angestrebt wird. Im Falle von familiären Angelegenheiten und – Streitigkeiten ist Mediation beispielsweise dann geeignet, wenn Eltern die Konflikte nicht auf Kosten ihrer Kinder austragen wollen und eine einvernehmliche Ausübung des Sorgerechts und des Umgangs gewünscht wird. Genauso kann Mediation helfen, die negativen Folgen der Trennung für beide Parteien möglichst gering zu halten, sowohl in menschlicher, zeitlicher als auch finanzieller Hinsicht. Wenn die in der Mediation erarbeiteten Regelungen in eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung fließen und notariell beurkundet werden, ist bei einem anschließenden Scheidungsverfahren kein zweiter Anwalt nötig.
Seit Anfang 2014 besteht die Kooperation mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Dort bieten wir für Ratsuchende jeden dritten Donne... [weiter lesen]
Ab dem 01.08.2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch für die Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Eltern haben dann die gesetzlich gesicherte Mö... [weiter lesen]
Das OLG Oldenburg hat entscheiden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliege... [weiter lesen]
Keine Befreiung von Barunterhaltspflicht bei Kinderbetreuung im Wechselmodell. Beide Elternteile haben für den Barunterhalt einzustehen. Dieser bezieh... [weiter lesen]